Wasser
Trinkwasser, das rechtlich als Lebensmittel gilt, erfüllt festgesetzte, analytisch kontrollierte Anforderungen. Gemessen am Gesamtwasserbedarf von 129 Litern pro Kopf und Tag wird Trinkwasser zum Essen und Trinken sowie zur Nahrungszubereitung nur zu etwa 3 Prozent genutzt. Trinkwasser wird überwiegend aus Grundwasser gewonnen. Hier ist nur eine geringe oder sogar überhaupt keine Aufbereitung nötig, weil der Boden sehr gute Filterwirkungen besitzt. Zur Gewinnung von Trinkwasser aus Oberflächenwasser sind dagegen umfangreiche Reinigungsschritte unumgänglich. In der Trinkwasserverordnung sind für zahlreiche Stoffe Grenzwerte und Bestimmungen festgelegt. Mineralwässer werden aus natürlich oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen, die ihren Ursprung in unterirdischen, von Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen haben. Natürliches Mineralwasser darf nur ein Mineralwasser heißen, das amtlich anerkannt ist. Es bedarf keiner oder nur äußerst geringfügiger Aufbereitung. Im Gegensatz zu Trinkwasser gelten für natürliches Mineralwasser nur wenige Grenzwerte. Quellwasser ist ein Wasser, das seinen Ursprung ebenfalls in unterirdischen Wasservorkommen hat. Allerdings sind die Anforderungen an die Inhaltsstoffe im Vergleich zum natürlichen Mineralwasser geringer. Hier müssen keine Mindestmengen an Mineralstoffen enthalten sein, auch wird keine ursprüngliche Reinheit verlangt. Tafelwasser ist eine Mischung aus Trinkwasser und Mineralwasser und damit kein natürlich gewonnenes Wasser.
Trinkwasser enthält Inhaltsstoffe in unterschiedlicher Größenordnung und Zusammensetzung. Wasser ist ernährungsphysiologisch umso wertvoller, je mehr essentielle Mineralstoffe und Spurenelemente und je weniger unerwünschte Stoffe wie toxische Schwermetalle darin enthalten sind. Ein mineralstoffreiches Mineralwasser (mehr als 500 mg Gesamtmineralien pro Liter) kann ein Viertel der empfohlenen täglichen Zufuhr an Magnesium, Calcium und Natrium decken, während Leitungswasser zumeist nur einen Bruchteil davon liefert.
Wasserhaushalt
Eine Grobregulation des Wasserhaushaltes erfolgt über den Durst. Die Niere ist das Hauptorgan zur Feinregulation des Wasserhaushaltes. Die Nierentätigkeit wird hormonell geregelt. Eine Erhöhung der Osmolarität des Blutplasmas durch Wasserverluste führt zur Ausschüttung von Hormonen, die eine verstärkte Rückresorption des Wassers in der Niere bewirken. Eine Zunahme des Blutvolumens, also ein erhöhter Wassergehalt im Körper, führt zu einer Dehnung des linken Herzvorhofes. Dadurch wird die Ausschüttung des oben erwähnten Hormons gehemmt. Zur Regulierung eines Übermaßes an Wasser im Körper wird ein verstärkt verdünnter Harn ausgeschieden, bis sich der Haushalt wieder normalisiert.


